Erste urkundliche Erwähnung und StadtrechteDie erste urkundliche Nennung einer sogenannten villa Embrici stammt aus dem Jahre 828. Am 31. Mai 1233 erhält Emmerich Stadtrechte durch Graf Otto von Zutphen und Geldern. Damit erhält die Stadt das Recht der Befestigung und einer städtische Verfassung.